Hotelgäste vor der Gefahr durch Elektrizität mit Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 schützen
Elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Hotels, Beherbergungsunternehmen und Restaurants erforderlich
Überall sind Menschen von Arbeits- und Betriebsmitteln umgeben, die mit Strom betrieben werden – und bei Defekten schnell zur lebensgefährlichen Bedrohung werden können. Damit Beschäftigte sicher arbeiten können und auch Besucher, Hotelgäste oder Restaurantbesucher vor der Gefahr durch Elektrizität geschützt sind, ist es umso wichtiger und auch gesetzlich vorgeschrieben, die elektrische Sicherheit öffentlicher Institutionen regelmäßig fachmännisch zu überprüfen. Alle Unternehmer bzw. Arbeitgeber sind gemäß Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz umfassend für die Sicherheit verantwortlich. Dazu gehört auch eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3. So sind in regelmäßigen Abständen die vorhandenen elektrischen Betriebsmittel auf ihre Sicherheit hin zu prüfen.
Hinter der Abkürzung für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) steht der Spitzenverband von 27 Unfallkassen und neun gewerblichen Berufsgenossenschaften. Diese versichern zusammen rund 70 Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die können auch durch ungeprüfte elektrische Gerätschaften entstehen. DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, die in Betrieben zum Einsatz kommen. Sie sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und in regelmäßigen Intervallen von geschultem Fachpersonal zu prüfen. Bei der Prüfung sind besondere Anforderungen zu beachten. Erfüllt sie ein Unternehmer oder Arbeitgeber nicht selbst, muss er geeignetes Personal für eine gezielte Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bestellen.
Gelten für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bestimmte Fristen?
Grundsätzlich erfolgt die DEGUV Prüfung zu bestimmten Anlässen und nach gewissen Fristen. Sie ist u. a. üblich vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen oder Maschinen. Das gilt sowohl für ortsfeste, als auch für ortsveränderliche Gerätschaften. Sie kann entfallen, sofern der Hersteller den betriebssicheren Zustand versichert. Ortsveränderliche Betriebsbmittel, vom Computer über die Kaffeemaschine und Herd bis zum Winkelschleifer, sind nicht fest an der Verteilung angeschlossen, sondern laufen normalerweise über einen Stecker. Sie unterliegen anderen Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 als ortsfeste Elektrogeräte und Maschinen, vom Backofen über die Drehbank bis zum Schweißautomaten, die fest über die Verteilung angeschlossen sind.
Die ortsveränderlichen Elektrogeräte haben meistens kürzere Fristen. Die Prüfintervalle legt in der Regel die qualifizierte Prüfperson fest. Ebenso das Intervall zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen. Für die Einhaltung dieser Intervalle ist der Unternehmer oder Arbeitgeber verantwortlich. Die übliche Intervalldauer ist in einer Tabelle der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Sie ist unterschiedlich und richtet sich auch nach einer Fehlerquote, das heißt, nach den bei vergangenen Prüfungen festgestellten Abweichungen von Grenzwerten. Aus diesen Erfahrungswerten ergeben sich maßgebliche Richtwerte für Prüfintervalle.
Wie läuft eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ab?
Grundsätzlich in drei Schritten: Zuerst erfolgt eine initiale Sichtprüfung, dann eine Funktionsprüfung unter vorgegebenen Maßnahmen und Sicherheitsaspekten, schließlich eine Messprüfung einzuhaltender Grenz- und Richtwerte. Der erste Schritt der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 schätzt den allgemeinen Wartungszustand von außen ein und beseitigt die ersten offensichtlichen Mängel. Der zweite Schritt umfasst das Simulieren verschiedener Szenarien, wie zum Beispiel Kurzschluss oder auftretende Gehäusespannung. Alle sicherheitsrelevanten Elemente wie Schutzschalter, Brandhemmer, Erdungssysteme etc. werden hier auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft. Der letzte Schritt führt zur Prüfung relevanter Messwerte, die wichtig für die Sicherheit des Gesamtsystems sind. Deren Einhaltung stellt den erforderlichen Leistungsumfang sicher.
Besondere Gefahrenquellen in Hotellerie und Beherbergungsunternehmen
Als Gast kommt man oftmals mit elektrischen Geräten in Kontakt, die einem teilweise neu sind und deren Bedienung für uneingeweihte Personen gefährlich werden kann. Außerdem können nicht nur Geräte, sondern auch Schalter oder Installationen Defekte aufweisen. Die stetige Kontrolle nach DGUV Vorschrift 3 schützt Gäste und Hoteliers vor den Gefahren, die von einem Schaden an Elektrik und Geräten ausgehen können. Wer als Besitzer oder Betreiber von Hotels und Ferienwohnungen seine Pflicht der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, Prüfung ortsveränderlicher Geräte und der Elektrik erfüllt, erhält ein ausführliches Prüfungsprotokoll. Damit kann gegenüber Versicherungen oder der Gewerbeaufsicht nachgewiesen werden, dass man seiner Obliegenheit nachgekommen ist. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist der Besitzer der Anlagen abgesichert und kann sich freizeichnen. Der Schutz der Gäste steht mit diesen Vorsichtsmaßnahmen an vorderster Stelle.
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